In der Podologie/ medizinischen Fußpflege ist die Hygiene ein wichtiger Bestandteil der Prophylaxe von Infektionskrankheiten.
Unter Hygiene wird die Gesamtheit aller Maßnahmen und spezifischer Anwendungen, mit dem Ziel, Krankheiten zu verhüten und die Gesundheit des Menschen zu fördern und zu festigen, verstanden.
Wir arbeiten hygienisch einwandfrei und halten folgende festgelegte Hygieneketten in unseren Praxen ein:
Für die von uns verwendeten Medizinprodukte, wie alle Instrumente und elektrischen Geräte, gelten die Vorgaben des Medizinproduktegesetzes (MPG) sowie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), durch die wir verpflichtet sind, die Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten einzuhalten.
Die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Infektionskrankheiten, wie durch Blut und andere infektiöse Körperflüssigkeiten, wird in Deutschland durch das Infektionsschutzgesetz „IfSG“ geregelt.
Unsere Praxis unterliegt dem Infektionsschutzgesetz entsprechend den sogenannte Hygieneverordnungen der Länder (HVO). Für uns gelten die Verordnungen des Landes NRW und beinhalten Vorschriften allgemeiner und spezieller Hygiene. Ihre Einhaltung wird durch das Gesundheitsamt Essen kontrolliert.
Zu Ihrem und unserem Schutz sehen wir uns daher verpflichtet die Hygieneverordnungen des Landes einzuhalten und somit die Übertragung ansteckender Infektionskrankheiten durch Pilze, Bakterien sowie Viren zu verhindern. Hierbei handelt es sich vor allem um Haut- und Nagelpilze als auch durch Blut übertragbare Krankheiten wie z. B. Hepatitis B, C und HIV.
Alle Rechte vorbehalten | Praxis Jendrasik & Bobik GbR